Der Gesetzgeber hat den Ablauf des BEM bewusst offengelassen, damit auf betrieblicher Ebene Lösungen gefunden werden, die durch betriebliche Inklusionsvereinbarungen ausgestaltet werden können. Das BEM soll dabei dazu dienen, krankheitsbedingte Kündigung zu vermeiden, ist aber letztlich für Mitarbeiter freiwillig. Klar ist aber auch, dass ein erfolgreiches BEM nur dann gewährleistet werden kann, wenn beide Akteure, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Vorteile des BEM erkennen und sich danach ausrichten. Auf der Arbeitgeberseite ist es deshalb notwendig, für das BEM offen zu sein; auf der Seite der Schwerbehindertenvertrauensleute ist Kompetenz erforder lich und notwendig, um auf Augenhöhe agieren zu können. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. will mit seiner Schulung einen Beitrag dazu leisten, damit BEM auf betrieblicher Ebene mit Leben erfüllt und Lösungen erarbeitet werden können, die beiden Seiten, Arbeit- nehmern und Arbeitgebern, gerecht werden. Für alle, die an unserer diesjährigen Schulung in der Heilbronner Harmonie nicht teilnehmen können, haben wir deshalb die Inhalte unserer Schulungs- veranstaltung in dieser zweiten Jahresausgabe des SBVdirekt eMagazins mit aufgearbeitet. So finden Sie in dieser Ausgabe unter anderem aktuelle Informationen zum Stand der 6. Änderungsverordnung der Versorgungs- medizin-Verordnung, welche Grundlage für die Beurteilung des Grades der Behinderung und damit einer eventuellen Feststellung einer Schwerbehin derteneigenschaft ist. Bei der Lektüre wünsche ich Ihnen wichtige Erkenntnisse, die Sie auch in Ihrer täglichen Arbeit nutzen können. Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, kommen Sie doch einfach auch einmal zu einer unserer Schulungsveranstaltungen in die Heilbronner Harmonie. Die nächste Gelegenheit dazu besteht am Mittwoch, den 1. Juli 2020. Ihr Joachim Steck VdK-Landesobmann der Schwerbehinderten-Vertrauenspersonen beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.